09.07.2021

Zeitarbeitstarif höher als gesetzlicher Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn erhöhte sich am 1. Juli um 10 Cent auf 9,60 Euro. Die Zeitarbeitsbranche ist dem schon einige Schritte voraus: Bereits 2012 hat sie – drei Jahre vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt. Sie ging aus der Sozialpartnerschaft mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) hervor und ist identisch mit der untersten Entgeltstufe der Tarifverträge der Zeitarbeit.

Die aktuelle Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben und liegt mit aktuell 10,45 Euro pro Stunde deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Im April 2022 erhöht sich der Stundensatz in der untersten Entgeltgruppe der Zeitarbeitsbranche auf 10,88 Euro und liegt damit weiterhin über der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 9,82 Euro im 1. Halbjahr 2022.

Quelle / https://www.personaldienstleister.de/gesetzlicher-mindestlohn-steigt-auf-960-euro